Die Tätigkeit des Architekten variiert je nach Auftrag und Anforderung und kann Folgendes umfassen:
Die Beratung kann umfassen: Klärung der eigentlichen Bauaufgabe, Formulierung der Anforderungen, Klärung der Bebaubarkeit eines Grundstücks, des Bebauungsplans, des Flächenwidmungsplans und der Bauvorschriften in Bezug auf das konkrete Bauvorhaben, grundsätzliche Überlegungen, z.B. zur Nutzung des Bestandes.
Oft wird das Beratungsergebnis in einer Studie festgehalten, also einer schematischen, oft händischen, Darstellung des Projekts samt einem Erläuterungsbericht mit dem Ergebnis der Grundlagenforschung und der Berechnung eines groben Kostenrahmens.
Der grundsätzliche Lösungsvorschlag des Raum- und Funktionsprogramms, in der Regel Skizzen 1:200, mit überschlägiger Baukostenschätzung (nach z.B. umbautem Raum, Nutzfläche oder dgl.) und Erläuterungsbericht.
Lösung der Bauaufgabe aufgrund des genehmigten Vorentwurfes in solcher Durcharbeitung, dass sie ohne grundsätzliche Änderung als Grundlage für die weiteren Teilleistungen dienen kann, in der Regel in Grundrissen, Ansichten und Schnitten 1:100.
Im Entwurf wird das Projekt auch mit den Behörden abgestimmt und Fachplaner für technische Ausstattung, Tragwerksplanung, Brandschutz und dgl. einbezogen.
Erstellung aller Unterlagen für die baubehördliche Bewilligung (Pläne,Berechnungen, Beschreibungen, Energieausweis, …), sowie Verhandlungen mit den zuständigen Behörden.
Einreichpläne müssen gemäß OÖ. Bauordnung von einem Architekten oder – teilw. mit Einschränkung – von einem Baumeister oder einem technischen Büro erstellt werden.
Baureife Durcharbeitung aufgrund des Entwurfes bzw. der genehmigten Einreichpläne mit allen Maßen und konstruktiven Angaben in Zusammenarbeit mit den Fachplanern, sowie alle erforderlichen Detailzeichnungen in einem geeigneten Maßstab.
Erstellung der Leistungsverzeichnisse und Massenberechnungen aller Gewerke, falls erforderlich auch die Schätzung der Herstellungskosten aufgrund von Richtpreisen; Einholung und Prüfung von Angeboten, Erstellung von Auftragsvorlagen.
Überwachung der Ausführung hinsichtlich Entwurf und Gestaltung sowie letzte Klärung von Einzelheiten von der Planung bis zur Fertigstellung.
Überwachung der Herstellung des Bauwerks, die örtliche Koordinierung aller Leistungen, die Überwachung auf Übereinstimmung mit den Plänen, auf Einhaltung der technischen Regeln, der behördlichen Vorschreibungen und des Zeitplanes, die Abnahme von Teilleistungen, Prüfung aller Rechnungen, Schlussabnahme des Bauwerkes, örtliche Vertretung der Interessen des Bauherrn einschließlich der Ausübung des Hausrechtes auf der Baustelle.
Koordination des Projekts während der Planungs- bzw. Ausführungsphase in Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz.
Gemäß Baustellenkoordinationsgesetz ist dies eine gesetzliche Pflicht des Bauherrn, der Architekt kann diese Aufgaben und damit auch die Verantwortung teilweise oder komplett übernehmen.
Übergeordnete Führungsaufgaben zur Abwicklung von großen Projekten, (Organisation, Koordination, Kontrollen und Terminplanung).